Praxisanleitung
Am 1. August 2003 trat das neue Altenpflegegesetz in Kraft. In diesem Gesetz ist die Ausbildung für die neuen AltenpflegerInnen neu konzipiert. (AltPflAPrV § 2).
Die Praxisanleitung muss über eine Weiterbildung verfügen, um eine qualifizierte berufspraktische Ausbildung zu gewährleisten. Sie hat die Aufgabe, anhand eines festgelegten Ausbildungsplans, den Auszubildenden über drei Jahre in der Einrichtung praktisch anzuleiten und zu beurteilen.
Umgang mit Menschen mit Demenz
Gerontopsychiatrische Pflege
Die ständig steigende Zahl verwirrter und dementer alter Menschen in der Pflege stellt für die Pflegeeinrichtungen eine große Herausforderung und für die MitarbeiterInnen ein großes Aufgabenfeld dar.
Pflegeplanung
Mit Hilfe einer logisch aufgebauten Pflegeplanung ist es möglich, die Begutachtung der Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sinnvoll zu unterstützen.