Kolping

Pflegeplanung

Zielsetzung

Pflegeplanung

Durch die Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) müssen alle Pflegeeinrichtungen Pflegeplanungen erstellen, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben.

Mit Hilfe einer logisch aufgebauten Pflegeplanung ist es möglich, die Begutachtung der Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sinnvoll zu unterstützen.

Eine Pflegeplanung sollte die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen berücksichtigen.

Eine Pflegeplanung muss sich den ständig wechselnden Anforderungen der Pflegesituation anpassen und daher ständig aktualisiert werden.

Eine Pflegeplanung sollte so übersichtlich sein, dass sie von allen an der Pflege Beteiligten als nützliches Hilfsmittel verwendet werden kann.

Um diese vielen Anforderungen in die Praxis umsetzen zu können, müssen alle Mitarbeiter gemeinsam mit der Pflegeplanung als Arbeitsstil vertraut gemacht werden.

 

Inhalt

1. Fortbildungstag
  1. Einführung
  2. Gründe für die Einführung der Pflegeplanung
  3. Einstellung zum Alter, Pflegedefinition, Bedeutung der Biographie, Pflegemodelle
  4. Begutachtungsrichtlinien und Pflegeprotokoll
  5. Aufzeigen der sechs Schritte der Pflegeplanung nach Fiechter/Meier

 

2. Fortbildungstag
  1. Vorstellung einer Musterpflegeplanung mit Hilfe des in der Einrichtung gängigen Dokumentationssystem
  2. Alternativ kann das Dokumentationssystem des Fachseminars für Altenpflege des Kolping-Bildungswerkes eingeführt werden
  3. Gruppenarbeitsauftrag zur Erstellung der Musterpflegeplanung
  4. Gruppenarbeitsauftrag: Erstellen einer Pflegeplanung über einen Pflegebedürftigen des Arbeitsbereiches der Fortbildungsteilnehmer
  5. Pflegestandards
  6. Auswertung der Fortbildung

Das Kolping-Bildungswerk ist vom Kultusminister des Landes NRW anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach § 23 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz 1. WbG) (Aktenzeichen: IV G2 21 8-2564/75)

Hinweise

Eine Fortbildung zum Thema "Pflegeplanung" muss zwangsläufig neben der Vermittlung von Fachwissen verstärkt die Reflexion des Pflegeverständnisses beinhalten. Unsere Fortbildung ist prozessorientiert und erfordert Kontinuität. Die Fortbildung besteht aus mindestens 2 Fortbildungstagen, mit jeweils 8 Unterrichtsstunden (1 UE = 45 Minuten). Mindest-Teilnehmerzahl: 14. Nach Beginn der Fortbildung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

Die Fortbildung betrifft alle Mitarbeiter in der Pflege, ebenso scheint sie für die Mitarbeiter in den begleitenden Diensten hilfreich zu sein. Deshalb sollten in den Einrichtungen möglichst alle Mitarbeiter an der Fortbildung teilnehmen. Falls Sie in Ihrer Einrichtung Ihre Pflegedokumentation im Zuge der Fortbildungsreihe überarbeiten oder umstellen möchten, sind wir Ihnen dabei auf Wunsch behilflich.

Wir führen die Fortbildung sowohl vor Ort (in Ihrer Einrichtung) als auch bei uns im Haus durch.

Darüber hinaus führen wir Fallgespräche und Einzelveranstaltungen zu diesem Themengebiet durch.

 

Hinweise

Interessiert? Wie geht’s weiter?

Sie wollen in Ihrer Einrichtung eine Fortbildung zum Thema Pflegeplanung anbieten, sind sich aber noch nicht sicher, welche Form geeignet ist.

Wir machen eine kostenfreie Fortbildungsberatung in Ihrem Haus oder schicken Ihnen Informationsmaterial.

Sie wissen, welche Themen in welcher Form für Sie in Frage kommen.

Wir planen mit Ihnen zusammen die Fortbildung.

Kosten: Pro Teilnehmertag 40,-- €

 

Ansprechpartner:

Michael Buschsieweke, Seminarleiter

 

Adolph-Kolping-Schule

Fachseminar für Altenpflege

Friedhofstr. 11 a

33330 Gütersloh

 05241/238034

Homepage: www.altenpflegeseminar-gt.de

e-Mail: verwaltung@altenpflegeseminar-gt.de

 

Sie sind hier: Angebote > Fortbildung
Schriftgröße A A A